GVGA

GVGA
Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher
EN instructions for bailiffs

Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen. 2013.

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  • Pfandkammer — Als Pfandkammer bezeichnet man Räume, in die der Gerichtsvollzieher Pfandstücke unterbringt, die er nicht im Gewahrsam des Schuldners belässt (§ 268 Abs. 1 GVGA). Unterhält der Gerichtsvollzieher eine Pfandkammer auf eigene Kosten muss er die… …   Deutsch Wikipedia

  • Unpfändbarkeitsbescheinigung — Eine Unpfändbarkeitsbescheinigung hat der Gerichtsvollzieher gemäß § 63 GVGA auszustellen, wenn er begründeten Anhalt dafür hat, dass die Zwangsvollstreckung beim Schuldner erfolglos verlaufen wird. Als begründeten Anhalt sieht der Gesetzgeber in …   Deutsch Wikipedia

  • Abkürzungen/Gesetze und Recht — Eine Liste von Abkürzungen aus der Rechtssprache. Inhaltsverzeichnis A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z A …   Deutsch Wikipedia

  • Haftbefehl — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Ein Haftbefehl ist die – meist schriftliche – Anordnung eines staatlichen Organs (meist eines Gerichts), einen Menschen… …   Deutsch Wikipedia

  • Internationaler Haftbefehl — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Ein Haftbefehl ist die meist schriftliche Anordnung eines staatlichen Organs (meist eines Gerichts), einen Menschen in… …   Deutsch Wikipedia

  • Gerichtsvollzieher (Deutschland) — Der Gerichtsvollzieher (kurz: GV) ist in Deutschland ein Beamter der Justiz mit der Aufgabe, Urteile und andere Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollstrecken sowie (auch außerhalb eines konkreten Gerichtsverfahrens) Schriftstücke zuzustellen.… …   Deutsch Wikipedia

  • Gerichtsvollzieher — Schuldeneintreiber; Inkassobevollmächtigter; Exekutor (österr.) * * * Ge|rịchts|voll|zie|her 〈m. 3; Rechtsw.〉 Beamter des Gerichts, der Vorladungen zustellt, Pfändungen vornimmt u. Ä. * * * Ge|rịchts|voll|zie|her, der; s, : Angehöriger der… …   Universal-Lexikon

  • Gerichtsvollzieher — ein für ⇡ Zustellungen und ⇡ Zwangsvollstreckungen zuständiger Beamter. Er wird nur auf Antrag einer Partei tätig. Er untersteht der Dienstaufsicht des ⇡ Amtsgerichts; für ⇡ Amtspflichtverletzung haftet i.d.R. das Land (§ 839 BGB, Art. 34 GG; ⇡… …   Lexikon der Economics

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